Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Entscheidungen

Bundesgerichtshof in Strafsachen

 

4 StR 336/98

 

Beschluss vom 30. Juli 1998

 

§250 StGB; Milderes Recht bei schwerem Raub

 

 

 

 

 

Leitsatz

§ 250 StGB n.F. stellt hier nicht das mildere Gesetz i.S. des § 2 Abs. 3 StGB dar, da im Hinblick auf das bei dem Raubgeschehen verwendete Messer die Voraussetzungen des
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. gegeben sind.

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