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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
1 Ws 51/96
Beschluss vom 26.04.96
Keine Ablehnung der Strafaussetzung zur Sicherung der Vollstreckung in anderer Sache
Leitsatz Der vom Landgericht u.a. angeführte Zweck, durch die Fortsetzung der Vollstreckung die Hauptverhandlung in einem anderen Strafverfahren zu sichern, rechtfertigt die Ablehnung der Strafaussetzung in keinem Falle, denn bei dieser Entscheidung kommt es - neben dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB - allein darauf an, ob namentlich infolge günstiger Wirkungen des Strafvollzuges eine wirkliche Chance für ein positives Ergebnis einer Erprobung besteht. |
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