Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

1 Ws 148/98 (H)

 

Beschluss vom 21.07.98

 

Untersuchungshaft; (keine) Wiederholungsgefahr bei aufwändigem Lebensstil eines Heranwachsenden

 

 

Leitsatz

Der auf den Haftgrund der Wiederholungsgefahr gestützte Haftbefehl war aufzuheben, da die Voraussetzungen des § 112a StPO nicht mehr erfüllt und weitere Haftgründe nicht ersichtlich sind.

Soweit im Haftbefehl der „aufwändige Lebensstil“ des Beschuldigten als ein die Wiederholungsgefahr begründender Umstand aufgeführt wird, haben die bisherigen Ermittlungen dies nur insoweit bestätigt, als der Beschuldigte dringend verdächtig ist, beabsichtigt zu haben, den Kauf eines Pkw Mercedes für 12.000,- DM aus den Gewinnen seines Rauschgifthandels zu finanzieren. Diese - insoweit ehemalige - Gewinnverwendungsabsicht kann aber allein die Feststellung einer eine Wiederholungsgefahr begründenden aufwändigen Lebensführung nicht belegen. Nach Meinung des Senates kommt der Häufigkeit, vor allem aber dem Umfang der Rauschgiftgeschäfte des Beschuldigten als Indizien für eine Wiederholungsgefahr ein größeres Gewicht zu als seinem Wunsch nach Erwerb eines Pkw für 12.000,- DM. Gleichwohl lässt sich nicht feststellen, dass diese Taten bei dem bislang nicht vorbestraften und auch noch nicht einschlägig in Erscheinung getretenen 18-jährigen Beschuldigten bereits Ausdruck eines Hanges zu einer gesetzwidrigen Lebensführung wären, der weitere erhebliche Straftaten befürchten ließe. Es ist vielmehr vor allem auch im Hinblick darauf, dass der Beschuldigte bisher sozial eingeordnet gelebt hat, zu erwarten, dass die erstmalige Erfahrung eines Freiheitseinzuges ihn hinlänglich beeindruckt hat, weitere Straftaten zu unterlassen.

Kontakt

Rechtsanwalt H.J.Anton

Kaltenbachstr. 15

66111 Saarbrücken

Tel.:    0 68 1 / 3 55 45

Fax.:   0 68 1 / 3 55 46

Email

 

Bürozeiten:

Mo-Do: 9-12 Uhr

Mo, Di, Do:   14-17 Uhr    

Termine nur nach Absprache