Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Familienrecht

Während meiner Zeit als Assistent an der Uni wurde im Familienrecht die Abkehr vom Verschuldensprinzip bei der Scheidung und die Hinwendung zum Zerrütungsprinzip diskutiert. Der ordinarius war ein Verfechter des alten Rechts, wogegen wir -seine Assistenten- Verfechter des neuen waren.

 

Von diesen Tagen an ließ mich das Interesse
am Familienrecht nicht mehr los.

 

Als Anwalt in einer mittelgroßen Stadt mit dem persönlichen Hintergrund des sozialpolitischen Engagement als Student und Referendar ergaben sich mit Aufnahme der Berufstätigkeit genügend Möglichkeiten, in der Konfliktzone Ehe und Familie die Interessen der Mandanten zu vertreten.

 

Dies hat sich bis zum heutigen Tag erhalten.

 

Von mir absolvierte Seminare im Familienrecht

Strafrecht

Im Strafrecht wurde ich von der Mandantschaft spezialisiert.

 

Von mir absolvierte Seminare im Strafrecht

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