Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

VAs 8/95

 

Beschluss vom 26.09.95

 

§ 35 BtmG - erneute Zurückstellung trotz höherer Therapie und Bewährungsversagen

 

 

Leitsatz

1. Die Versagung der Zustimmung ist im Rahmen der rechtlichen Überprüfung des Versagungsbescheides der Staatsanwaltschaft gem. § 35 II BtMG vom OLG auf Ermessensfehlgebrauch zu überprüfen.

2. Gem. § 35 V 3 BtMG steht der Widerruf einer bereits einmal angeordneten Zurückstellung grundsätzlich nicht entgegen. Deshalb kann die Zustimmung zur Zurückstellung der Vollstreckung nicht allein darauf gestützt werden, dass bereits früher Zurückstellungen erfolgen und der Verurteilte erneut auch in Bewährungszeiten und trotz durchgeführter Therapien erneut straffällig geworden ist oder Therapiechancen nicht genutzt hat.

 

Fundstellen

NStZ-RR 1996, 50

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