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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Bundesgerichtshof in Strafsachen
4 StR 381/04
Beschluss vom 30.09.2004
Untreue: Erfordernis des Strafantrags der Mitgesellschafter einer GmbH bei unberechtigten Gewinnentnahmen eines Gesellschafters
Link zum kompletten Beschluss beim Internetauftritt des BGH
Angewandte Rechtsnormen § 247 StGB, § 266 StGB, § 30 GmbHG
Leitsatz Bei unberechtigten Gewinnentnahmen des Gesellschafters einer GmbH begründet das Fehlen des grundsätzlich erforderlichen Strafantrags der Mitgesellschafter nur dann kein Strafverfolgungshindernis, wenn die Gewinnentnahmen zu einem im Rahmen des § 266 StGB bedeutsamen Vermögensnachteil der GmbH selbst geführt haben. Ein solcher Vermögensnachteil der GmbH selbst liegt vor, wenn durch die Entnahmen eine konkrete Existenzgefährdung für die Gesellschaft entsteht, was insbesondere bei einem Angriff auf das durch § 30 GmbHG geschützte Stammkapital der Fall ist.
Fundstellen Information StW 2005, 50-51 (red. Leitsatz und Gründe) StV 2005, 211 (red. Leitsatz) |
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