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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
VAs 3/83
Beschluss vom 07.07.83
§ 35 BtmG - Zurückstellung der Vollstreckung bei mehreren Strafen möglich
Leitsatz Das Vorliegen von mehr als einer Strafe ist kein gesetzliches Hindernis für eine Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung. Vielmehr sind für jede Verurteilung die rechtlichen Voraussetzungen der §§ 35 ff BtMG gesondert zu prüfen.
Fundstellen StV 1983, 468 |
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