Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

VAs 3/83

 

Beschluss vom 07.07.83

 

§ 35 BtmG - Zurückstellung der Vollstreckung bei mehreren Strafen möglich

 

 

Leitsatz

Das Vorliegen von mehr als einer Strafe ist kein gesetzliches Hindernis für eine Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung. Vielmehr sind für jede Verurteilung die rechtlichen Voraussetzungen der §§ 35 ff BtMG gesondert zu prüfen.

 

Fundstellen

StV 1983, 468

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