|
Rechtsanwalt H.J. Anton |
|
Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Strafrecht |
|
Entscheidungen |
|
Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
7 U 773/99
Urteil vom 25.07.00
Schiedsgutachten, Voraussetzung eines Zahlungsanspruches
Leitsatz Haben die Parteien somit wirksam einen Schiedsgutachtenvertrag geschlossen, ist Voraussetzung für den von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch, dass ein Schiedsgutachten i.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt, da nur ein solches für beide Parteien verbindlich Feststellungen bezüglich des Soll-Zustandes bzw. bezüglich Schäden oder Mängel und hierfür erforderlicher Instandsetzungskosten zu treffen vermag. |
|
Kontakt Rechtsanwalt H.J.Anton Kaltenbachstr. 15 66111 Saarbrücken Tel.: 0 68 1 / 3 55 45 Fax.: 0 68 1 / 3 55 46
Bürozeiten: Mo-Do: 9-12 Uhr Mo, Di, Do: 14-17 Uhr Termine nur nach Absprache
|