Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

7 U 773/99

 

Urteil vom 25.07.00

 

Schiedsgutachten, Voraussetzung eines Zahlungsanspruches

 

 

Leitsatz

Haben die Parteien somit wirksam einen Schiedsgutachtenvertrag geschlossen, ist Voraussetzung für den von der Klägerin geltend gemachten Zahlungsanspruch, dass ein Schiedsgutachten i.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt, da nur ein solches für beide Parteien verbindlich Feststellungen bezüglich des Soll-Zustandes bzw. bezüglich Schäden oder Mängel und hierfür erforderlicher Instandsetzungskosten zu treffen vermag.

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