Rechtsanwalt

H.J. Anton

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

1 U 1081/99

 

Urteil vom 28.06.00

 

Verjährungsbeginn § 852 a.F. BGB

 

 

Leitsatz

Hinreichende Kenntnis im Sinne des § 852 Abs. 1 BGB ist erst dann anzunehmen, wenn der Verletzte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimme Person Schadenersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2734; BGH NJW 1998, 988; BHG NJW 1993, 653; Palandt-Thomas, BGB, 59. Aufl., Rdnr. 11 zu § 852 BGB; Jauernig-Teichmann, BGB, 8. Aufl., Rdnr. 6-8 zu § 852 BGB). Dies setzt voraus, dass der Geschädigte nicht nur den ihm entstandenen Schade, sondern auch den Namen und die Anschrift des Schädigers sowie die tatsächlichen Umstände kennt, die dessen deliktische Haftung begründen.

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