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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
1 U 54/99
Urteil vom 29.09.99
Wirksamkeit der Forderungsabtretung betreffend tierärztliche Forderung, Zulässigkeit der Drittwiderklage
Leitsatz Anders als bei der ohne Einwilligung des Patienten erfolgten Weitergabe humanmedizinischer Abrechnungsunterlagen (vgl. Hierzu BGH NJW 92, 2348), führt die einwilligungslose Weitergabe veterinärmedizinischer Behandlungsunterlagen in der Regel mangels Verletzung eines nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB geschützten Privatgeheimnisses, nicht zur Unwirksamkeit der Abtretung (vgl. mit zutreffender Begründung OLG Celle NJW 1995, 768).
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Zwar ist eine mit der Klage in rechtlichen Zusammenhang stehende Widerklage gegen bisher am Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte (Drittwiderklage) nur unter besonders strengen Voraussetzungen zuzulassen (zum Meinungsstand vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO, 21. Aufl. Rdn. 18 ff. zu § 33 m.w.Nw.); namentlich, wenn der zwischen Klage und „Widerklage“ gegen den Dritten bestehende Zusammenhang so eng ist, dass der verklagten Partei der Gegenangriff auch dann zu ermöglichen ist, wenn die widerbeklagte Partei nicht die Klägerin ist. |
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