Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

4 W 227/99

 

Beschluss vom 09.08.99

 

Kostentragung sofortiges Anerkenntis

 

 

Leitsatz

Bei einem, wie hier, angeordneten schriftlichen Vorverfahren ist wegen § 307 Abs. 2 S. 1 ZPO nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die der Senat teilt, ein sofortiges Anerkenntnis nur dann gegeben, wenn der Beklagte den prozessualen Anspruch in seinem ersten Schriftsatz anerkennt.

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