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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
4 W 227/99
Beschluss vom 09.08.99
Kostentragung sofortiges Anerkenntis
Leitsatz Bei einem, wie hier, angeordneten schriftlichen Vorverfahren ist wegen § 307 Abs. 2 S. 1 ZPO nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, die der Senat teilt, ein sofortiges Anerkenntnis nur dann gegeben, wenn der Beklagte den prozessualen Anspruch in seinem ersten Schriftsatz anerkennt. |
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