Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

9 UF 172/92

 

Beschluss vom 18.10.93

 

Bewertung einer abgetretenen Lebensversicherung

 

 

Leitsatz

Ungeachtet der Tatsache, dass der Lebensversicherungsvertrag auf den Kläger lautet, ist diese im Rückkaufswert von der Darlehensverpflichtung der Beklagten in Abzug zu bringen, da die Lebensversicherungsforderung an die Darlehensgeberin abgegeben ist.

 

Kontakt

Rechtsanwalt H.J.Anton

Kaltenbachstr. 15

66111 Saarbrücken

Tel.:    0 68 1 / 3 55 45

Fax.:   0 68 1 / 3 55 46

Email

 

Bürozeiten:

Mo-Do: 9-12 Uhr

Mo, Di, Do:   14-17 Uhr    

Termine nur nach Absprache