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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Strafrecht |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
9 UF 156/91
Urteil vom 04.03.1992
Unterhalt - Prägender Einfluss auf die ehelichen Lebensverhältnisse durch Erwartung einer Erbschaft als Nacherbe
Leitsatz Prägenden Einfluss auf die ehelichen Lebensverhältnisse hat die Erwartung der Parteien auf den Anfall der Erbschaft nach der Großmutter der einen Partei.
Der Anfall oder die Erwartung eines Erwerbs von Todes wegen stellt zwar in der Regel wegen der Unbestimmtheit des zeitlichen Eintritts des Erbfalls, der Testierfreiheit des Erblassers oder Ungewissheit des Überlebens des erbenden Ehegatten eine außergewöhnliche und deshalb außer Betracht zu lassende Entwicklung der ehelichen Lebensverhältnisse dar. Die vorliegenden, besonderen Umstände gebieten jedoch eine Abweichung von diesem Grundsatz: Der Beklagte hatte bereits durch seine Stellung als Nacherbe nach seiner verstorbenen Großmutter ein gesichertes Anwartschaftsrecht auf den endgültigen Erhalt zumindest von einem Viertel des Nachlasses. |
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