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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Strafrecht |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
3 U 152/89
Urteil vom 21.01.1992
unbenannte ehebedingte Zuwendungen, Berechnung
Leitsatz Zuwendungen größerer Vermögensgegenstände unter Ehegatten sind regelmäßig auch als ehebedingt anzusehen.
Der Ausgleich für diese ehebedingten Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe der Parteien erfolgt durch einen Vergleich der Vermögenslagen der Parteien bei Scheidung der Ehe nach Billigkeitsgesichtspunkten: Somit erfolgt keine völlige Rückgängigmachung der Zuwendungen, sondern der berechtigte Ehegatte soll so gestellt werden, dass ihm vom Vermögensgesamterwerb die Hälfte verbleibt.
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