Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Strafrecht

Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

3 U 152/89

 

Urteil vom 21.01.1992

 

unbenannte ehebedingte Zuwendungen, Berechnung

 

 

Leitsatz

Zuwendungen größerer Vermögensgegenstände unter Ehegatten sind regelmäßig auch als ehebedingt anzusehen.

 

Der Ausgleich für diese ehebedingten Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe der Parteien erfolgt durch einen Vergleich der Vermögenslagen der Parteien bei Scheidung der Ehe nach Billigkeitsgesichtspunkten: Somit erfolgt keine völlige Rückgängigmachung der Zuwendungen, sondern der berechtigte Ehegatte soll so gestellt werden, dass ihm vom Vermögensgesamterwerb die Hälfte verbleibt.

 

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