Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

6 WF 53/07

 

Beschluss vom 11.05.07

 

Volljährigenunterhalt, Ausbildungsobliegenheit

 

 

Leitsatz

Die Antragstellerin absolviert einen berufsvorbereitenden Lehrgang, der jedoch grundsätzlich einer Berufsausbildung nicht gleichgestellt werden kann. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass die volljährige Antragstellerin, solange sie sich nicht in Ausbildung befindet, gehalten ist, für Ihren Lebensbedarf selbst aufzukommen, wobei sie jede Erwerbsmöglichkeit, auch eine solche unter Niveau, nutzen muss. Für die Erwerbsobliegenheit gelten insoweit die gleichen Maßstäbe wie für einen Elternteil gegenüber einem minderjährigen Kind.

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