Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

6 UF 42/00

 

Beschluss vom 14.09.00

 

Ablauf der Trennungszeit während des Berufungsverfahrens

 

 

Leitsatz

Nach den glaubhaften Angaben der Parteien steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Ehegatten - von erfolglosen Versöhnungsversuchen abgesehen - seit Frühjahr 1999, d.h. länger als ein Jahr, getrennt im Sinne des § 1567 BGB leben und nicht mehr zueinander gefunden haben.

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