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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
6 UF 42/00
Beschluss vom 14.09.00
Ablauf der Trennungszeit während des Berufungsverfahrens
Leitsatz Nach den glaubhaften Angaben der Parteien steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Ehegatten - von erfolglosen Versöhnungsversuchen abgesehen - seit Frühjahr 1999, d.h. länger als ein Jahr, getrennt im Sinne des § 1567 BGB leben und nicht mehr zueinander gefunden haben. |
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