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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
6 WF 63/02
Beschluss vom 18.06.02
Scheidung nach Trennungsjahr - nicht einverständlich
Leitsatz Die Voraussetzungen des § 1565 Abs. 1 BGB sind nicht schlüssig dargetan. Zu den ehelichen Lebensverhältnissen, Ursachen und Anlass der Trennung sowie den etwaigen weiteren Ursachen für die von der Antragstellerin empfundene unheilbare Zerrüttung der Ehe ist nichts Hinreichendes vorgetragen, was das Gericht in die Lage versetzen könnte, selbst den Schluss auf den endgültigen Verlust der ehelichen Gesinnung nachzuvollziehen. Die Rechtsbehauptungen allein, die Ehe sei gescheitert oder unheilbar zerrüttet, genügen hierfür nicht (Senar, a.a.O.; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., Rz. 33; Münchner Kommentar BGB/Wolf, 4. Aufl., § 1565, Rz. 72). Ebenso wenig begründet der Umstand, dass die Parteien mehr als ein Jahr getrennt leben, eine tatsächliche Vermutung für das Scheitern der Ehe (BGH, MDR 1995, 824). |
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