Rechtsanwalt

H.J. Anton

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

1 AR 22/07

 

Beschluss vom 11.02.08

 

RVG-BRAGO: erhöhter Aufwand; Beiordnung wenige Woche vor Hauptverhandlungstermin; Verständigung

 

 

Leitsatz

Ein besonderer Arbeitsaufwand ist dem Antragsteller vorliegend aber nach Auffassung des Senats dadurch entstanden, dass er im Vorverfahren noch nicht tätig war, sondern mit der Verteidigung erst nach Anklageerhebung beauftragt wurde. Tätigkeiten, die sonst mit der Vorverfahrensgebühr abgegolten werden, nämlich die Einarbeitung in den Verfahrensstoff und die ersten Besprechungen mit dem Mandanten, konnten daher erst im Hauptverfahren erfolgen. Schon dieser erhöhte Zeitaufwand kann nach ständiger Rechtssprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 08. September 2003 - 1 AR 37/02 - und 17. Juni 2003 - 1 AR 23/03 -) zur Bewilligung einer Pauschvergütung für das Hauptverfahren führen.

Hinzu kommt vorliegend, dass die Hauptverhandlung gegen sechs Angeklagte wegen einer Vielzahl bandenmäßig in wechselnder Beteiligung begangenen Taten ausweislich der Sitzungsniederschrift u.a. infolge der Mitwirkung des Antragsstellers auf einen Tag beschränkt werden konnte und 55 in der Anklage genannte Zeugen nicht vernommen werden mussten. Auch dies ist bei der Bewertung des Umfangs eines Verfahrens nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu berücksichtigen (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 09. Februar 2007 - 1 AR 37/06 - ).

 

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