Rechtsanwalt

H.J. Anton

Fachanwalt für Familienrecht

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Entscheidungen

Saarländisches Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Saarbrücken

 

Ss 35/02 (59/02)

 

Beschluss vom 26.07.02

 

Strafzumessung bei Vorstrafen

 

 

Leitsatz

Das Landgericht hat bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten „seine zahlreichen Vorstrafen auf den verschiedensten Gebieten sowie den Umstand, dass er während zweier laufender Bewährungszeiten wiederrum straffällig geworden ist“ zu seinen Lasten ausdrücklich berücksichtigt. Ausreichend Feststellungen, die diesen Schluss rechtfertigen, enthält das Urteil aber nicht. Aus dem Urteil ergibt sich lediglich, dass zwei Vorverurteilungen vom 06. Januar 1998 und vom
21. September 1999 wird insoweit jedenfalls mitgeteilt, dass es sich um eine Rauschtat handelte und der Angeklagte zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt wurde. Hinsichtlich der anderen Vorverurteilung ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht, welche Tat der Verurteilung
zugrunde lag und welche Sanktion gegen den Angeklagten verhängt wurde. Aus den Feststellungen erschließt sich deshalb nicht, dass - was zu Lasten des Angeklagten gewürdigt wurde - zahlreiche Vorstrafen Vorstrafen auf verschiedensten Gebieten vorliegen.

 

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