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Rechtsanwalt H.J. Anton |
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Entscheidungen |
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Saarländisches Oberlandesgericht Oberlandesgericht Saarbrücken
Ss 35/02 (59/02)
Beschluss vom 26.07.02
Strafzumessung bei Vorstrafen
Leitsatz Das Landgericht hat bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten „seine zahlreichen Vorstrafen auf den verschiedensten Gebieten sowie den Umstand, dass er während zweier laufender Bewährungszeiten wiederrum straffällig geworden ist“ zu seinen Lasten ausdrücklich berücksichtigt. Ausreichend Feststellungen, die diesen Schluss rechtfertigen, enthält das Urteil aber nicht. Aus dem Urteil ergibt sich lediglich, dass zwei Vorverurteilungen vom 06. Januar 1998 und vom
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